Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines : Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Der Kunde sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der AGB erkundigen. Wir halten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebotes vorzunehmen, ohne es öffentlich bekanntzugeben.

Vertragsabschluss : Angebote der HAWOSA sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der HAWOSA, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

Preise : Preise der HAWOSA verstehen sich in EURO, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Ettenheim.
Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Lieferung : Die Lieferung erfolgt ab Lager Ettenheim und auf Gefahr des Empfängers. Die Transportkosten von Lieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der HAWOSA. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der HAWOSA eintreten, gehören, hat die HAWO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen, auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen, werden fasst immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die HAWOSA in vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von € 100,-  und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für HAWOSA frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30 % des Netto- Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der HAWOSA und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. Die HAWOSA übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und läßt dem Käufer deren Leistungen zukommen.

Zahlungsbedingungen : Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/ Barzahlung. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimet überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/ Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die HAWOSA berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.

Gewährleistung : Es gilt die gesetzliche Garantiezeit von 6 Monaten. Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tage, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i. d. R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese die HAWOSA erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach der Wahl der HAWOSA Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte oder reparierte Teile. Rücksendungen an die HAWOSA sind grundsätzlich vorher mit der Serviceabteilung abzusprechen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können und frachtfrei an die HAWOSA zurück zusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat die HAWOSA das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstanden Prüfkosten in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt : Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen der HAWOSA durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der HAWOSA. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die HAWOSA ab. Auf das Verlangen der HAWOSA hat der Käufer der HAWOSA die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder eine Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die HAWOSA berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.

STAND : 13.04.2012